Andri Hess ist berechtigt, vor allen Schweizer Gerichten aufzutreten und Klienten vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zu vertreten.
Andri Hess ist Vorstandsmitglied der Schweizer Landesgruppe der AIPPI (Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle) und Mitglied des Standing Committee on Client Attorney Privilege von AIPPI International. Zudem ist er Mitglied von ASA (Swiss Arbitration Association), GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.), INGRES (Institut für gewerblichen Rechtsschutz) sowie der Zürcher und der schweizerischen Anwaltsverbände.
Andri Hess ist Herausgeber des einzigen Kommentars zum schweizerischen Bundespatentgerichtsgesetz. Daneben hat er zahlreiche Arbeiten zu verschiedenen immaterialgüterrechtlichen und insbesondere patentrechtlichen Themen veröffentlicht, hält regelmässig Vorträge vor schweizerischen und internationalen Fachorganisationen und unterrichtet am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (Vorbereitungskurs auf die Schweizerische Patentanwaltsprüfung).
Andri Hess ist nebenamtlicher Richter am Schweizerischen Bundespatentgericht. Seine Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.