Bundesrat erteilt Wegzugssteuer eine Abfuhr

Abstract

Heute hat der Bundesrat klargestellt, dass er im Falle einer Annahme der von der Juso eingereichten Initiative zur Einführung einer Bundeserbschaftssteuer keine Wegzugssteuer einführen wird.

Somit ist ein Wegzug aus der Schweiz vor dem Abstimmungstag nicht nötig. Selbst im unwahrscheinlichen Fall der Annahme der Initiative können Steuerfolgen auch durch einen Wegzug nach dem Abstimmungstag vermieden werden.

Wichtige Klarstellung zur Juso Erbschaftssteuerinitiative

Die Partei der Jungsozialisten hat eine Initiative zur Einführung einer Bundeserbschaftssteuer eingereicht. Über die Initiative wird frühestens im Jahr 2026 abgestimmt. Die von den Initianten geforderte Steuer ist eine Nachlasssteuer in der Höhe von 50%, wobei ein Freibetrag von CHF 50 Mio. zur Anwendung gelangen würde. Das Steueraufkommen müsste zur Bekämpfung der Klimakrise eingesetzt werden.

Obwohl die Chancen auf Annahme der Initiative gemäss Umfragen verschwindend klein sind, hat sie für eine gewisse Verunsicherung bei den betroffenen Steuerpflichtigen geführt. Grund dafür sind die von den Initianten geforderten Massnahmen zur Verhinderung der Steuervermeidung durch Wegzug.

In der am 14. Juni 2024 eingereichten Interpellation 24.3763 hat Nationalrätin Schneeberger den Bundesrat aufgefordert, Klarheit darüber zu schaffen, welche Massnahmen zur Verhinderung der Steuervermeidung konkret in Betracht kommen, um rasch Klarheit über die potentielle Umsetzung der Initiative zu schaffen.

Der Bundesrat hält in seiner heute publizierten Antwort fest, dass er die von den Initianten verlangte rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen für staatspolitisch höchst problematisch hält. Weiter stellt er klar, dass er sich bis spätestens Anfang Februar 2025 in der Botschaft eingehend zur Auslegung der Volksinitiative und zu ihrer möglichen Umsetzung im Falle einer Annahme äussern wird.

Bereits jetzt gibt der Bundesrat aber bekannt, dass die Umsetzung in jedem Fall völkerrechts- und verfassungskonform erfolgen müsse. Eine Wegzugssteuer kommt somit nicht in Frage. Der Wegzug einer Person ins Ausland darf nämlich nicht ohne Weiteres als Steuervermeidung qualifiziert und mit Steuerfolgen sanktioniert werden. Denkbar wäre allenfalls ein nachwirkendes Besteuerungsrecht bei einer zeitnahen Schenkung nach einem Wegzug. Der Bundesrat betont aber, dass die Schweiz eine derartige Besteuerung im Ausland gar nicht durchsetzen könnte.

Weiter hält der Bundesrat fest, dass bei der Einführung von Massnahmen zur Steuervermeidung in jedem Fall die verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben zu beachten seien und namentlich der Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfüllt werden müsse.

Ob die rückwirkende Inkraftsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Falle der Annahme der Initiative auch für die geforderten Massnahmen zur Steuervermeidung gelte, sei gemäss Bundesrat ebenfalls fraglich.

Die Antwort des Bundesrates stellt klar, dass ein vorsorglicher Wegzug aus der Schweiz vor dem Abstimmungstag nicht nötig ist. Selbst im unwahrscheinlichen Fall der Annahme der Initiative wäre es möglich, auch nach dem Abstimmungstag die Schweiz zu verlassen, ohne dass dies zur Erhebung der von der Juso geforderten Erbschaftssteuer führen würde.

Mit seiner Antwort auf die Interpellation Schneeberger hat der Bundesrat für Klarheit in dieser Frage gesorgt, was höchst erfreulich ist. Damit hat er ein unmissverständliches Signal gesendet, dass ein Wegzug aus der Schweiz vor dem Abstimmungstag nicht notwendig ist.

Aufgrund der deutlichen Antwort des Bundesrates erachten wir es zur Zeit für nicht erforderlich, bereits jetzt einen Wegzug aus der Schweiz zu planen. Gemäss den aktuellen Umfragen ist die Initiative chancenlos. Sollte die Initiative wider Erwarten doch angenommen werden, wäre ein Wegzug auch nach dem Abstimmungstag noch möglich, ohne dass es zu Steuerfolgen käme. Wir empfehlen aber, die Situation im Februar nach Veröffentlichung der Botschaft noch einmal zu prüfen.

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