Abschaffung der 1% Emissionsabgabe

Abstract

Heute hat das Parlament die Abschaffung der 1% Emissionsabgabe beschlossen. Dies wird die Eigenkapitalaufnahme erleichtern und Investitionen begünstigen. Die SP wird voraussichtlich das Referendum ergreifen.

Die Schweiz erhebt auf der Begründung und Erhöhung von Eigenkapital schweizerischer Kapitalgesellschaften eine Emissionsabgabe von 1%, soweit dieses eine Million Franken übersteigt. Diese Steuer auf der Kapitalisierung von Gesellschaften wird als “Capital Tax” bezeichnet und ist in den meisten europäischen Staaten seit langer Zeit verschwunden. Sie wird als einer der Standortnachteile der Schweiz empfunden, da sie die Eigenkapitalaufnahme erschwert und die Unternehmen belastet. Betroffen sind insbesondere Start-ups, welche sich in den Gründerjahren vorwiegend über Kapitalerhöhungen finanzieren.

Die Vereinigte Bundesversammlung hat heute beschlossen, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Dieser Beschluss geht zurück auf eine parlamentarische Initiative der FDP im Jahre 2009. Bereits im Jahre 2013 hat sich der Nationalrat für die Abschaffung der Emissionsabgabe ausgesprochen. Die Vorlage wurde jedoch in der Folge vom Ständerat sistiert. Nachdem im Dezember 2020 eine Expertengruppe mit Vertretern von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Wissenschaft die Abschaffung der Emissionsabgabe empfohlen hatte und sich auch der Bundesrat positiv dazu äusserte, hat nun auch der Ständerat dem Vorhaben zugestimmt.

Die Abschaffung der Emissionsabgabe würde für den Bund kurzfristig jährliche Einnahmeeinbussen von ca. 250 Millionen Franken nach sich ziehen. Es wird jedoch erwartet, dass diese mittel- bis langfristig durch den positiven Effekt auf die Wirtschaft überkompensiert würden.

Die Abschaffung der Emissionsabgabe könnte grundsätzlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die SP hat aber angekündigt, das Referendum zu ergreifen. Es ist damit zu rechnen, dass die erforderlichen 50’000 Unterschriften eingehen werden und das Referendum zustande kommen wird. Demnach dürfte letztlich das Schweizer Volk entscheiden. Eine solche Volksabstimmung dürfte erst im Jahre 2022 stattfinden, sodass sich das Inkrafttreten der Abschaffung der Emissionsabgabe verzögern dürfte.

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