Nein zur Reform der Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe
Abstract
Das Schweizer Volk hat heute die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen sowie die Erleichterungen bei der Umsatzabgabe abgelehnt.
Emissionen von inländischen Obligationen unterstehen auch weiterhin der Verrechnungssteuer. Damit bleiben die Übertragungsbeschränkungen in syndizierten Kreditverträgen («10 und 20 Nicht-Banken Regeln») sowie Beschränkungen bei der Mittelverwendung von im Ausland begebenen Obligationen Schweizer Konzerne weiterhin relevant.
Auch der Handel mit inländischen Obligationen bleibt weiterhin der Umsatzabgabe von bis zu 0.15% unterstellt. Das Gleiche gilt für den Kauf und Verkauf von in- und ausländischen qualifizierenden Beteiligungen.
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