Automobilvertrieb: Bundesrat verabschiedet KFZ-Verordnung

Abstract

Mit der Verabschiedung der KFZ-Verordnung setzt der Bundesrat die Motion Pfister um und hebt die geltende KFZ-Bekanntmachung materiell weitgehend unverändert auf Verordnungsstufe. Die KFZ-Verordnung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

  1. In seiner Sitzung vom 29. November 2023 hat der Bundesrat die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung) verabschiedet. Die KFZ-Verordnung wird per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Damit wird der Auftrag der Eidgenössischen Räte gemäss Motion Pfister («Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel»; vgl. zur Motion unser Push vom 17. März 2022) umgesetzt und die bisherige KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (WEKO) in eine Verordnung umgegossen.
  2. Mit dem Erlass der KFZ-Bekanntmachung sollen für den Wettbewerb schädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes verhindert werden. Hierfür wird die KFZ-Bekanntmachung – die Verhaltensweisen nennt, die im Automobilvertrieb qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen darstellen – inhaltlich im Wesentlichen unverändert übernommen. Insbesondere ist ein Kontrahierungszwang weiterhin nicht vorgesehen. Materielle Neuerungen beschränken sich auf eine moderate Nachführung infolge technischer Entwicklungen; z.B. gelten Beschränkungen des Zugangs zu technischen Informationen und/oder Werkzeugen für moderne Fahrzeugassistenzsysteme und Batteriemanagementsysteme als qualitativ schwerwiegend.
  3. Schon bisher richteten die im Automobilvertrieb tätigen Unternehmen ihre Händlerverträge an den hohen und teilweise über das europäische Kartellrecht hinausgehende Anforderungen der KFZ-Bekanntmachung aus. Durch die Überführung in eine Verordnung wird dieses Sonderkartellrecht zementiert: Die KFZ-Verordnung ist – anders als Bekanntmachungen der WEKO – auch für Gerichte verbindlich. Es ist zu erwarten, dass diese Zementierung die Anpassung der Regeln an den in hohem Tempo voranschreitenden Strukturwandel der Branche und innovative Vertriebsmodelle erschwert.

Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, die Einhaltung der verbindlichen KFZ-Verordnung zu überprüfen, insbesondere bei Anpassungen von Vertriebsvereinbarungen.

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