SPACs können ab 6. Dezember 2021 an der SIX kotiert werden

Abstract

Die SIX Swiss Exchange (SIX) hat die rechtlichen Grundlagen für die Kotierung von Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) geschaffen. Ab dem 6. Dezember 2021 können SPACs auch an der SIX kotiert werden.

Am 17. November 2021 hat die SIX die rechtlichen Grundlagen für einen neuen regulatorischen Standard für SPACs veröffentlicht.

Das revidierte Kotierungsreglement und eine neue Richtlinie betr. SPACs definieren SPACs als Aktiengesellschaften, deren einziger Zweck es ist, innert maximal drei Jahren nach dem ersten Handelstag ein operativ tätiges Unternehmen direkt oder indirekt zu erwerben (sog. De-SPAC). Die neuen Bestimmungen nehmen weitere typische Eigenschaften von SPACs auf, beispielsweise die Hinterlegung der IPO-Erlöse auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto, die Zustimmung der Investoren zum De-SPAC, das Rückgaberecht der Investoren (insb. falls sie dem De-SPAC nicht zustimmen), und den Liquidationsvorrang der Investoren.

Bei der Erstellung des IPO-Prospekts müssen SPACs zusätzliche Offenlegungspflichten beachten. Später, im Falle eines De-SPAC, müssen sie ein Informationsdokument veröffentlichen, das Aufschluss über das Zielunternehmen und den De-SPAC gibt. In dieses ist auch eine unabhängige Fairness Opinion über die Bewertung des Zielunternehmens aufzunehmen. Ferner müssen SPACs in den zwei Geschäftsjahren nach dem De-SPAC Quartalsabschlüsse veröffentlichen, wenn das Zielunternehmen keine Finanzabschlüsse über drei Geschäftsjahre nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard hat. Schliesslich sind allfällige Management-Transaktionen offenzulegen.

Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen per 6. Dezember 2021 steht der Lancierung von SPACs in der Schweiz nichts mehr im Weg.

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