Neuerungen in der Schweizer Schiedsgerichtsbarkeit

Abstract

Am 19. Mai 2021 gab die Swiss Chambers’ Arbitration Institution (SCAI) ihre bevorstehende Umwandlung in das Swiss Arbitration Centre bekannt. Am 1. Juni 2021 traten zudem die revidierten Swiss Rules of International Arbitration in Kraft. Gleichzeitig präsentierte die Schweizerische Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) eine innovative und benutzerfreundliche Internetplattform, Swiss Arbitration, für alles rund um Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz. Ergänzt werden diese jüngsten Entwicklungen durch das Inkrafttreten der schweizerischen Gesetzgebung zur internationalen Schiedsgerichtbarkeit (das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG); siehe unser Bulletin zur Revision hier) am 1. Januar 2021.

Übersicht

Die Schweiz war schon immer und ist auch heute noch als bevorzugter Sitz für Schiedsverfahren anerkannt. Sie ist traditionell einer der drei bevorzugten Schiedsorte der Internationalen Handelskammer in Paris (zusammen mit England und Frankreich).

Die Konkurrenz durch andere Standorte nimmt jedoch stetig zu, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Verlagerung des internationalen Handels nach Ostasien sowie der Entstehung von Schiedsgerichtszentren in zahlreichen Ländern.

Um ein bevorzugter Standort für Schiedsverfahren zu bleiben, entwickelt sich die Schweiz ständig weiter. Ein erster Schritt war die sanfte Revision des 12. Kapitels des IPRG über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, welche die einzigartig liberale und schiedsgerichtsfreundliche Tradition der Schweiz bestätigt und gar verstärkt hat (unser Bulletin zur Revision des Kapitels 12 IPRG kann hier abgerufen werden). Ein weiterer Schritt war die Reorganisation der Swiss Chambers’ Arbitration Institution, SCAI, mit der Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung durch die Schweizerische Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit, ASA (siehe unten). Die damit verbundene Umwandlung von SCAI in das Swiss Arbitration Centre und die Überarbeitung der Swiss Rules of International Arbitration (Swiss Rules), die am 1. Juni 2021 in Kraft getreten sind, werden dazu beitragen, das Ansehen der Schweiz als bevorzugten Schiedsgerichtsstandort zu erhalten. Zudem ist die Übernahme von SCAI Teil einer umfassenderen Strategie der ASA, mit andern Anbietern von schiedsbezogenen Dienstleistungen, vermehrt zum Vorteil von und mit schweizerischen und ausländischen Nutzern zusammenzuarbeiten. Das sichtbarste Element dieser Strategie ist eine neue und einzigartige Website, die als Portal für Dienstleistungen im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und den alternativen Streitbeilegungsmechanismen in der Schweiz dient.

Die Swiss Chambers’ Arbitration Institution wird zum Swiss Arbitration Centre

Am 17. September 2020 einigten sich die ASA und die kantonalen Handelskammern, SCAI, welche ursprünglich von den kantonalen Handelskammern gegründet wurde, von einem Verein in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, wobei die ASA einen Aktienanteil von 51 % und die kantonalen Kammern die restlichen 49 % übernahmen. Ende Mai 2021 fand diese Umwandlung statt. Mit der Umwandlung änderte SCAI auch seinen Namen in Swiss Arbitration Centre, abgekürzt das «Centre». Die neue Struktur setzt den Rahmen für eine langfristige Zusammenarbeit und gewährleistet die notwendige Flexibilität des Swiss Arbitration Centres im internationalen Wettbewerb.

ASA, eine führende Schiedsgerichtsorganisation, die bedeutende Schiedspraktiker aus der ganzen Welt vereint, stellt das nötige Know-how und die administrative Unterstützung zur Verfügung. Die Direktorin der ASA, Korinna von Trotha, wird deshalb auch die Position des Executive Directors des Swiss Arbitration Centres übernehmen.

Die kantonalen Handelskammern (Basel, Bern, Zentralschweiz, Genf, Neuenburg, Tessin und Zürich) unterstützen das Swiss Arbitration Centre weiterhin vor allem mit ihren grossen Netzwerken in der Wirtschaft und ihrer Infrastruktur.

Revidierte Swiss Rules for International Arbitration

Im Zusammenhang mit der Umwandlung von SCAI in das Swiss Arbitration Centre hat der Gerichtshof der SCAI eine Überprüfung der Swiss Rules vorgenommen, die zuletzt 2012 überarbeitet worden waren. Die auf der UNCITRAL-Schiedsordnung basierenden Swiss Rules sehen ein Schiedsverfahren vor, das internationale Best Practices mit nützlichen Innovationen und einem vergleichsweise zurückhaltenden institutionellen Rahmen verbindet. Mit ihrem Fokus auf Parteiautonomie und Effizienz haben sich die Swiss Rules bewährt.

Daher wurden nur wenige substantielle Änderungen vorgenommen. Die wesentlichen Merkmale der Swiss Rules bleiben erhalten (zurückhaltende Administration; Mehrparteienverfahren; beschleunigte Verfahren und Eilschiedsverfahren). Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Mehrparteienverfahren: Die Klausel zur Vereinigung von Verfahren und der Beteiligung von Drittpersonen im früheren Artikel 4 der Swiss Rules war eines der herausragenden Merkmale der Swiss Rules. Die revidierten Swiss Rules verstärken dieses Merkmal, da sie nun detaillierte Bestimmungen in Artikel 6 zur «Gegenklage, Einbezug von Dritten, Intervention» enthalten, die Situationen regeln, in denen zusätzliche Ansprüche zwischen den Parteien, gegen zusätzliche Parteien oder von einer zusätzlichen Partei erhoben werden, oder in denen eine dritte Partei beantragt, am Schiedsverfahren teilzunehmen, ohne Ansprüche zu erheben. Die Bestimmung zur Vereinigung von Verfahren ist nun in Artikel 7 der Swiss Rules enthalten.
  • Straffung des Verfahrens: Um die Effizienz von Schiedsverfahren nach den Swiss Rules weiter zu erhöhen, sieht Artikel 19(2) der Swiss Rules neu vor, dass das Schiedsgericht so bald als möglich nach Erhalt der Akten eine erste Verfahrenskonferenz mit den Parteien abhält, um die Organisation des Verfahrens zu besprechen. Bei dieser Konferenz oder unverzüglich danach hat das Schiedsgericht einen Verfahrenszeitplan zu erstellen, der Fristen für Schriftsätze, Termine für etwaige Verhandlungen sowie eine Angabe der vom Schiedsgericht für seine wesentlichen Entscheidungen mutmasslich benötigten Zeit aufführt (Art. 19(3) der Swiss Rules).
  • Papierlose Eingaben und Verhandlungen per Videokonferenz: Nach den überarbeiteten Swiss Rules ist die Einreichung von gedruckten Kopien der Einleitungsanzeige sowie der Antwort auf die Einleitungsanzeige nicht mehr erforderlich (Artikel 3(1) und 4(1) der Swiss Rules). Darüber hinaus sieht Artikel 27(2) der Swiss Rules nun ausdrücklich vor, dass Verhandlungen auch per Videokonferenz oder mittels anderer geeigneter Mittel der Telekommunikation abgehalten werden können, wie dies bereits im vergangenen Jahr zur gängigen und akzeptierten Praxis wurde.

Die neue Musterschiedsklausel lautet wie folgt:

«Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich über dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centre zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung.
Das Schiedsgericht soll aus … (‘einem’, ‘drei’, ‘einem oder drei’) Mitglieder(n) bestehen;
Der Sitz des Schiedsverfahrens ist … (Ort in der Schweiz, es sei denn, die Parteien einigen sich auf einen Sitz in einem anderen Land);
Die Sprache des Schiedsverfahrens ist … (gewünschte Sprache einfügen).»

Schiedsklauseln, die auf die SCAI verweisen, bleiben weiterhin gültig und verbindlich, und Schiedsverfahren, die aufgrund solcher Schiedsklauseln eingeleitet werden, werden vom Swiss Arbitration Centre verwaltet. In neue Verträge sollte allerdings die oben genannte Musterklausel eingefügt werden.

Swiss Arbitration – ein neues Portal für Schiedsgerichtsbarkeit und ADR

Nutzer und Praktiker, die sich für Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegungsmechanismen in der Schweiz interessieren, profitieren nun von einem neuen, einheitlichen Internetportal mit Dienstleistungen, Informationen und Links. Die neue Plattform ist unter www.swissarbitration.org zu erreichen und ging am 1. Juni 2021 online. Sie ersetzt die bisher separaten Websites der ASA und von SCAI (jetzt Swiss Arbitration Centre) und beinhaltet auch Informationen der Swiss Arbitration Academy und des Swiss Arbitration Hub. Diese vier Organisationen haben sich unter der neuen Marke «Swiss Arbitration» zusammengeschlossen, um ihre enge Zusammenarbeit zum Nutzen der Anwender weltweit zu untermauern. Die Swiss Arbitration Academy bietet Schulungen für Schiedspraktiker an, währendem der Swiss Arbitration Hub Dienstleistungen und Informationen für die Durchführung von Schiedsverhandlungen in der Schweiz anbietet.

Die Landschaft der alternativen Streitbeilegungsmechanismen in der Schweiz ist traditionell zersplittert zwischen verschiedenen Institutionen. Unter der Leitung der ASA hat das Projekt Swiss Arbitration wichtige Organisationen unter einem Dach zusammengeführt und ist offen für die Aufnahme weiterer Organisationen in der Zukunft.

Für die Nutzer bedeutet dieses Projekt einen einfacheren Zugang zu Informationen und Dienstleistungen, aber auch eine noch bessere Qualität der Dienstleistungen durch die engere Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen. Die Offenheit und Flexibilität des Projekts werden es den Schiedsinstitutionen in der Schweiz auch ermöglichen, besser auf die sich ändernden Bedürfnisse der Nutzer zu reagieren und weiterhin zur Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit und anderen Dienstleistungen im Bereich alternativer Streitschlichtungsmechanismen auf nationaler und internationaler Ebene beizutragen.

Fazit: Stärkung der Schweiz als Schiedsgerichtsstandort

Die obengenannten Änderungen sind eine positive Entwicklung für die Nutzer der Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz. Zusammengenommen bieten das überarbeitete 12. Kapitel des IPRG, das umstrukturierte Swiss Arbitration Centre mit den überarbeiteten Swiss Rules sowie die innovative Swiss Arbitration Plattform einen modernen Rahmen für die Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz und einen besseren Zugang zu Informationen und Know-how. Dies stärkt die Schweiz als Standort für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation unter den Swiss Rules, den ICC Rules oder anderen institutionellen oder ad hoc Schiedsregeln weiter.

Falls Sie Fragen zu diesem Bulletin haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Homburger Kontakt oder an: