Gerichtsbetrieb im Kanton Zürich
Sehr geehrte Klientinnen und Klienten
Das Obergericht des Kantons Zürich hat heute entschieden, den Verhandlungsbetrieb am Obergericht aufgrund der Corona-Krise einstweilen bis zum 31. März 2020 einzustellen. Ausgenommen sind lediglich besonders dringliche Verfahren, die keinen Aufschub dulden.
Die Bezirksgerichte des Kantons Zürich sind aufgefordert, ebenfalls keine Verhandlungen mehr durchzuführen. Die Friedensrichterämter haben sich nach Rücksprache mit dem Obergericht entschieden, auch keine Schlichtungsverhandlungen mehr abzuhalten.
Auf den sonstigen Fristenlauf hat die Entscheidung des Obergerichts nach unserer Beurteilung keinen Einfluss.
Wir hoffen, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden in dieser schwierigen Zeit gesund bleiben, und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit besten Grüssen
Homburger
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