Bundesrat gibt Zeitplan für die Umsetzung der Aktienrechtsrevision bekannt

Am 11. September 2020 hat der Bundesrat den Zeitplan für die Umsetzung der am 19. Juni 2020 verabschiedeten Aktienrechtsrevision bekannt gegeben.

  • Die meisten neuen Bestimmungen werden 2022 in Kraft treten; das genaue Datum steht noch nicht fest. Teilweise bestehen auch Übergangsfristen.
  • Die neuen “comply or explain”-Regeln zur Geschlechtervertretung in grossen börsenkotierten Unternehmen kommen zur Anwendung:
    • ab dem Geschäftsjahr 2026, falls weniger als 30% aller Verwaltungsratsmitglieder weiblich (oder männlich) sind, und
    • ab dem Geschäftsjahr 2031, falls weniger als 20% aller Mitglieder der Geschäftsleitung weiblich (oder männlich) sind.
  • Die neuen Transparenzregeln für grössere Unternehmen, die im Bereich der Rohstoffgewinnung tätig sind, kommen ab dem Geschäftsjahr 2022 zur Anwendung.

Eine Übersicht über die Aktienrechtsrevision finden Sie im Homburger Bulletin vom 22. Juni 2020 und im Vorabdruck unseres demnächst erscheinenden GesKR-Artikels.

Falls Sie Fragen zu diesem Bulletin haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Homburger Kontakt oder an: