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René Bösch ist Tagungsleiter der GesKR-Konferenzen zu FIDLEG und FINIG am 1. November und 2. Dezember 2016

Angesichts der Bedeutung des zukünftigen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) organisiert die GesKR (Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht) am 1. November und 2. Dezember 2016 zwei Tagungen zu diesen Gesetzesprojekten. Dr. iur. René Bösch, Partner bei Homburger, wird die Konferenzen zusammen mit Dr. iur. Patrick Schleiffer, Partner bei Lenz & Staehelin, leiten.

Die Tagung im November ist den neuen Prospektvorschriften des FIDLEG gewidmet, die vereinheitlichte Prospektanforderungen für öffentlich angebotene oder zum Handel auf einem Handelsplatz zuzulassende Effekten vorsehen. Diejenige im Dezember befasst sich mit den im FIDLEG vorgesehenen Regeln über die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie der neu im FINIG geplanten Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern.

Am 4. November 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz und dem Finanzinstitutsgesetz, welche zusammen mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) und dem auf Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) die vier Säulen der künftigen Architektur des schweizerischen Finanzmarktrechts bilden sollen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die beiden Gesetzesprojekte noch dieses Jahr vom Ständerat als Erstrat beraten werden.