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Helsana+ App in einer Grundsatzfrage erfolgreich verteidigt

Helsana darf ihr App-basiertes Bonusprogramm zur Gesundheitsförderung weiterhin anbieten. Homburger vertrat den Krankenversicherer erfolgreich in einem Grundsatzverfahren vor Bundesverwaltungsgericht. Die Klage angestrengt hatte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte. Dieser sah in den Auszahlungen von Bonuspunkten an nur grundversicherte Nutzer der App “Helsana+” eine verbotene Prämienrückerstattung. Das Bundesverwaltungsgericht erachtete dieses Vorgehen von Helsana jedoch als mit dem Krankenversicherungsgesetz vereinbar und als datenschutzrechtskonform. In einem Punkt kritisierte das Bundesverwaltungsgericht eine von Helsana eingeholte Einwilligung unter anderem, weil sie nicht mittels Unterschrift, sondern lediglich per Klick erfolgt war. Helsana hatte ihr Vorgehen diesbezüglich allerdings schon vorgängig angepasst.

Auf Seiten von Homburger beteiligt waren Gregor Bühler (Partner), David Rosenthal (Counsel) und Andreas Burger (Counsel).